8. Juli 2026 6 Min. Lesezeit

DSGVO-konformes Gästerufsystem: Was Gastronomen wirklich beachten müssen

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App-basierte Rufsysteme verlangen oft Telefonnummer oder Login – klassische Funkpager nicht. Der Unterschied entscheidet, ob Sie eine Datenschutzerklärung anpassen müssen oder nicht.

Reine Funkpager: DSGVO-neutral

Ein klassischer Coaster Pager oder Vibrations-Pager speichert keinerlei personenbezogene Daten. Es wird nur eine anonyme Gerätenummer per Funk angesteuert. Ergebnis: keine DSGVO-/DSG-Relevanz, keine Auftragsverarbeitung, keine Cookie-Banner-Diskussion.

App-basierte Systeme: Vorsicht

Systeme, die den Gast per SMS oder App benachrichtigen, verarbeiten Telefonnummern – und damit personenbezogene Daten. Sie brauchen: Einwilligung, Zweckbindung, Löschkonzept, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter und einen Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis.

Schweiz: DSG statt DSGVO – trotzdem streng

Seit dem revidierten Datenschutzgesetz (nDSG) vom September 2023 gelten für Gastronomen in der Schweiz ähnliche Pflichten wie für Betriebe in Deutschland. Wichtig: Auch bei Kundenlisten aus Reservationen greift das nDSG.

Praxis-Checkliste

  • Bevorzugen Sie App-lose Funkpager, wo möglich.
  • Nutzen Sie App-Systeme, verlangen Sie einen AVV vom Anbieter.
  • Speichern Sie nur, was nötig ist – Reservationen nach 30 Tagen löschen.
  • Bei Analytics: nur pseudonymisierte Tischnutzung, keine Gästeprofile.

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